Die Streupflicht bedeutet, dass Anlieger in Ibbenbüren bei Schnee und Eis die Gehwege vor ihrem Grundstück in der erforderlichen Breite räumen und abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt streuen müssen. Bei anhaltender Glätte, z.B. durch Eisregen, muss gegebenenfalls mehrmals nachgestreut werden.