In Ibbenbüren sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstück an einen öffentlichen Gehweg oder eine Straße grenzt, für den Winterdienst verantwortlich. Das gilt auch für Hinterlieger mit einem eingetragenen Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht sowie für Erbbauberechtigte und andere dingliche Nutzungsberechtigte.
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