In Ibbenbüren sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstück an einen öffentlichen Gehweg oder eine Straße grenzt, für den Winterdienst verantwortlich. Das gilt auch für Hinterlieger mit einem eingetragenen Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht sowie für Erbbauberechtigte und andere dingliche Nutzungsberechtigte.