Wie breit muss der Gehweg geräumt und gestreut werden?
Die Bearbeitungsbreite richtet sich nach dem Bedarf des Fußgängerverkehrs. Für Gehwege in Straßen der Reinigungsklasse 1 und 2 gilt eine Mindestbreite von 1,50 Metern. In anderen Bereichen beträgt die Mindestbreite 1,00 Meter.
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