Ja, Forst Wellmann bietet in Ibbenbüren und der Umgebung professionelle Winterdienstleistungen für private Haushalte und Unternehmen an. Unser Service umfasst Schneeräumung, Glatteisbeseitigung und das Streuen umweltfreundlicher Mittel, um die Sicherheit auf Ihren Wegen zu gewährleisten.
Anlieger, die ihre Räum- und Streupflicht in Ibbenbüren vernachlässigen, können haftbar gemacht werden, wenn es zu Unfällen kommt. Regelmäßiger und ordnungsgemäßer Winterdienst ist daher besonders wichtig.
In Ibbenbüren sind umweltfreundliche Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat erlaubt. Der Einsatz von Streusalz sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden, da es schädlich für die Umwelt und die Infrastruktur ist.
Der Winterdienst sollte in der Regel werktags bis 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr in Ibbenbüren erfolgen. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist es wichtig, den Dienst tagsüber regelmäßig zu wiederholen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Bearbeitungsbreite richtet sich nach dem Bedarf des Fußgängerverkehrs. Für Gehwege in Straßen der Reinigungsklasse 1 und 2 gilt eine Mindestbreite von 1,50 Metern. In anderen Bereichen beträgt die Mindestbreite 1,00 Meter.
Die Streupflicht bedeutet, dass Anlieger in Ibbenbüren bei Schnee und Eis die Gehwege vor ihrem Grundstück in der erforderlichen Breite räumen und abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt streuen müssen. Bei anhaltender Glätte, z.B. durch Eisregen, muss gegebenenfalls mehrmals nachgestreut werden.
In Ibbenbüren sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstück an einen öffentlichen Gehweg oder eine Straße grenzt, für den Winterdienst verantwortlich. Das gilt auch für Hinterlieger mit einem eingetragenen Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht sowie für Erbbauberechtigte und andere dingliche Nutzungsberechtigte.